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Wie häufig ist es erlaubt, 9000 Euro ohne Nachweis einzuzahlen?


Sie wollen eine Bargeldsumme von 9.000 Euro auf Ihrem Konto einzahlen? Hier erfahren Sie, worauf Sie dabei achten sollten.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Seit dem 9. August 2021 sind alle Banken in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Einzahlung größerer Bargeldsummen genauer hinzusehen. So müssen Bestandskunden ab einer Summe von 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis vorlegen, während Gelegenheitskunden dies bereits ab 2.500 Euro müssen. Doch was passiert, wenn man 9.000 Euro einbezahlt?

Wie oft 9.000 Euro ohne Nachweis einzahlen?

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilt mit, dass Banken bereits bei niedrigen Summen als 10.000 bzw. 2.500 Euro einen Herkunftsnachweis einfordern können, wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Quelle des Geldes haben. Das heißt, auch bei einer einmaligen Einzahlung von 9.000 Euro könnten die Bankmitarbeiter den Kunden kontaktieren, um Nachforschungen zu dem Geld anzustellen. Insbesondere dann, wenn versucht wird, größere Summen in kleineren Teilbeträgen auf das Konto einzuzahlen. Die Banken arbeiten mit verschiedenen Prüfmechanismen, um verdächtige Geldeingänge zu identifizieren und gegebenenfalls zu überprüfen. Es lässt sich daher nicht pauschal sagen, wie oft eine Person 9.000 Euro auf ihr Konto einzahlen kann, ohne einen Herkunftsnachweis erbringen zu müssen. Im Endeffekt hängt dies stark vom Einzelfall und dem sonstigen Verhalten eines Kunden ab. Erscheint eine Einzahlung von einer Bargeldsumme über 9.000 Euro nicht zum üblichen Muster eines Kunden zu passen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Bank sich meldet. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher immer einen Herkunftsnachweis bereithalten.

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Was ist ein gültiger Herkunftsnachweis?

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Aussagekräftige Belege, die als Herkunftsnachweis dienen können, umfassen eine Vielzahl von Dokumenten. Dazu zählen zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge eines (Lauf-)Kunden bei einer anderen Bank, die eine Barauszahlung zeigen, oder auch Kontoauszüge eines Dritten, welche diese Barauszahlung belegen. Im Falle von Auszügen eines Dritten sollten zusätzliche Dokumente und Informationen zu dieser dritten Person beigefügt werden. Barauszahlungsquittungen von anderen Banken sind ebenso relevant wie Sparbücher des (Lauf-)Kunden, die eine Barauszahlung bestätigen. Verkaufs- und Rechnungsbelege, wie zum Beispiel von einem Auto- oder Goldverkauf, können ebenfalls als Beleg dienen. Auch Quittungen für Sortengeschäfte, letztwillige Verfügungen vom Nachlassgericht und Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen sind als Nachweise geeignet. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht abschließend ist. Bei Bartransaktionen innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung entscheidet das Kreditinstitut selbst, welche weiteren Belege als Herkunftsnachweise akzeptiert werden. Dabei können sowohl die Art der Geschäftsbeziehung als auch besondere Umstände des Einzelfalls, wie etwa Nachweise über einen Todesfall, eine Hochzeit oder einen Geburtstag, berücksichtigt werden.

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Author: Lisa Salas

Last Updated: 1703922482

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