- Was ist Altersteilzeit?
- Welche Möglichkeiten gibt es für Altersteilzeit?
- Wo kann ich mein voraussichtliches Gehalt online berechnen?
Vor allem für Menschen in körperlich anstrengenden Berufen ist die Altersteilzeit eine gute Möglichkeit noch vor der Rente etwas kürzerzutreten. Aber auch Arbeitnehmer*innen in Bürojobs können sich so noch vor der Rente mehr Freizeit gönnen. Einen rechtlichen Anspruch hat man nicht. Die Stiftung Warentest erklärt, wie man Altersteilzeit in Anspruch nehmen kann und worauf man achten muss.
Altersteilzeit: Was ist das Blockmodell?
Normalerweise kann man frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen. Laut Stiftung Warentest ist ein zumindest teilweiser Ausstieg aus dem Berufsleben im Rahmen einer Altersteilzeit schon früher möglich.
Altersteilzeit kann man ab einem Alter von 55 Jahren in Anspruch nehmen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man vor Beginn mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Zeiten, in denen man arbeitslos war oder Krankengeld bezogen hat, zählen ebenfalls dazu. Für die Altersteilzeit wird oft das sogenannte Blockmodell angewendet. Die Experten der Stiftung Warentest erklären das anhand eines Beispiels: Ein Beschäftigter reduziert für vier Jahre seine Arbeitszeit. In den ersten zwei Jahren arbeitet er noch Vollzeit, danach gar nicht mehr. Er bekommt aber während den ganzen vier Jahren ein Teilzeitgehalt.
Die zweite Variante: Der Anteil der Arbeitszeit wird in den vier Jahren konstant aufgeteilt. Des Weiteren ist es möglich, die Arbeitszeit innerhalb der vier Jahre individuell aufzuteilen.
Altersteilzeit unterscheidet sich von der "normalen" Teilzeit: "50 Prozent weniger Arbeit heißt hier nicht 50 Prozent weniger Gehalt", so die Stiftung Warentest. Beschäftigte bekämen einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent – egal ob die Person das Blockmodell gewählt oder ihre Arbeitszeit durchgehend um 50 Prozent reduziert habe, heißt es. In der passiven Phase fließen zudem keine Altersvorsorgeleistungen, die an den Renteneintritt geknüpft sind.
Auch für die Rente ist laut Stiftung Warentest Altersteilzeit besser als "normale" Teilzeit, denn der Arbeitgeber zahlt 90 Prozent der Rentenbeiträge des Vollzeitgehalts. Dadurch ist die Rente nur unwesentlich geringer. Den Aufstockungsbetrag und die höheren Rentenbeiträge muss der Arbeitgeber allerdings maximal sechs Jahre zahlen. Es gibt zwar keine staatlichen Förderungen für Altersteilzeit mehr, manche Tarifverträge sehen aber bessere Konditionen für den Arbeitnehmer vor. Auch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber sind möglich.
Mit dem Altersteilzeit-Rechner der Stiftung Warentest kannst du dein Netto-Gehalt während der Altersteilzeit berechnen.
Altersteilzeit und Kurzarbeit: Das musst du dazu wissen
Wenn du aufgrund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit warst, wird laut Stiftung Warentest das wöchentliche Arbeitspensum, das du vor dieser Phase hattest, für die Berechnung der Altersteilzeit halbiert. Vorübergehende coronabedingte Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich oder ein geringerer Umfang aufgrund von Kurzarbeit fließen nicht in die Berechnung ein.
Im Blockmodell bauen Arbeitnehmer in der aktiven Phase ein Wertguthaben auf, das ihnen in der Freistellungsphase ausgezahlt wird. "Wenn es während der aktiven Phase der Altersteilzeit zu Kurzarbeit kommt, hat das keine Auswirkungen, wenn Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der vereinbarten bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit leisten", erklärt die Verbraucherorganisation. Ist es weniger, müsse sie der Arbeitnehmer nacharbeiten. Die Freizeitphase beginne dann später. Der Arbeitgeber könne das Wertguthaben aber freiwillig aufstocken, heißt es weiter.
Wenn die Firma den Arbeitnehmer in unbezahlten Urlaub schickt, wird die Altersteilzeitarbeit unterbrochen. Auch in diesem Fall muss der Angestellte nacharbeiten. Ähnlich verhält es sich bei Krankheit. In den ersten sechs Wochen fließt das Gehalt weiter. Mit dem anschließenden Bezug von Krankengeld baut der Arbeitnehmer kein Wertguthaben für die Freistellungsphase mehr auf und muss entsprechend nacharbeiten.
Altersteilzeit: Das musst du bei der Steuererklärung beachten
Müssen in der Altersteilzeit alle Einkommen versteuert werden? "Zum Teil", erklärt die "Vereinigte Lohnsteuerhilfe" auf ihrer Internetseite. Laut dem Verein wird das Gehalt während der Altersteilzeit wie üblich versteuert.
Die zusätzlichen Leistungen, wie der Aufstockungsbeitrag des Arbeitgebers und der Zusatzbeitrag zur Rentenversicherung, sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Jedoch unterliege der Aufstockungsbeitrag, so die Lohnsteuerhilfe, wie andere Lohnersatzzahlungen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Mit diesem behält sich das Finanzamt vor, bei gewissen steuerfreien Einkünften den Steuersatz zu erhöhen. Deshalb kann es eventuell zu einer Nachzahlung kommen. Aus diesem Grund müssen alle Leistungen in der Steuererklärung angegeben werden.
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Author: Lindsey Dixon
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